Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuer abgewiesen hat, herrscht nun Rechtsklarheit: Kommunen dürfen eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen in der Gastronomie erheben. Gigg+Volt fordert den Magistrat daher auf, endlich den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus 2021 umzusetzen und eine entsprechende Satzung vorzulegen.
Die Fraktion hatte bereits kurz nach der letzten Kommunalwahl einen Antrag eingebracht, der den Magistrat dazu aufforderte, der Stadtverordnetenversammlung bis Ende des Jahres 2021 einen Satzungsentwurf für die Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen nach Tübinger Vorbild vorzulegen. Darüber hinaus sah der Antrag, der auch mit den Stimmen der Koalition beschlossen wurde, auch die zeitnahe Prüfung eines Förderkonzepts für die Umstellung auf Mehrwegsysteme vor, um die Gastronomie bei der Einführung zu unterstützen. Ziel der Maßnahmen sollte die Reduktion von Müll und eine sichtbare Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt sein, ohne die Gastronomiebetriebe dabei über Gebühr zu belasten.
Nachdem der Magistrat bis zum Sommer 2022 weder eine Satzung noch das Förderkonzept vorgelegt hatte, wurde durch eine damalige Anfrage von Gigg+Volt bekannt, dass der Magistrat eine Förderung inzwischen verworfen hatte. Auch eine Satzung war nicht erarbeitet worden, da die Betreiberin einer McDonald’s-Filiale gegen die Tübinger Steuer Klage eingereicht hatte, und das Urteil dazu abgewartet werden sollte. Im Mai 2023 erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Steuer für rechtmäßig, woraufhin die Klägerin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegte. Aus Sicht von Beobachtern wie der Deutschen Umwelthilfe sollte damit die Einführung einer Verpackungssteuer in weiteren Kommunen verzögert werden. Mit Erfolg – wie man auch am Beispiel Gießen sehen konnte, wo der Magistrat weiterhin die Umsetzung des Beschlusses von 2021 verweigerte.
Nachdem nun mit dem Bundesverfassungsgericht auch die letzte Instanz die Beschwerde gegen die Steuer abgewiesen hat, fordert die Fraktion Gigg+Volt den Magistrat erneut dazu auf, dem Stadtparlament kurzfristig einen Satzungsentwurf zur Einführung der Verpackungssteuer vorzulegen.
„Die Klimabilanz von Einweggeschirr ist äußerst schlecht. Die Herstellung erfordert große Mengen Energie und Wasser, und die fehlende Recyclingfähigkeit der meisten Verpackungen führt zu klimaschädlichen Emissionen in Müllverbrennungsanlagen. Die Verpackungssteuer ist daher ein geeignetes Instrument, um einerseits das Abfallaufkommen und damit auch die städtischen Kosten zur Müllbeseitigung zu reduzieren und andererseits die Umwelt und das Klima zu entlasten.“ begründet Fraktionsmitglied Johannes Rippl die Forderung der Fraktion.
„Die Einnahmen aus der Verpackungssteuer sollten auch genutzt werden, um der Gastronomie-Branche bei der Einführung von Mehrweglösungen zu helfen und die Stadt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Abfallwirtschaft nach vorne zu bringen,“ führt der Fraktionsvorsitzende Lutz Hiestermann weiter aus.
Der erneute Blick nach Tübingen gibt der Fraktion recht. In der Universitätsstadt, die etwa gleich groß wie Gießen ist, hat die Verpackungssteuer zu einem spürbaren Rückgang des Müllaufkommens und einer deutlichen Steigerung der Nutzung von Mehrwegverpackungen geführt. Die zusätzlichen Einnahmen der Stadt von jährlich rund einer Million Euro werden für die Beseitigung des Mülls im öffentlichen Raum und für weitere Umweltschutzmaßnahmen verwendet.
Weiterführende Informationen und Hintergründe, stellt die Fraktion auf ihrer Website zur Verfügung.