Fahrgastverband PRO BAHN wirft den Verantwortlichen der VGO Missachtung der Rechtslage bei der Neubesetzung des Fahrgastbeirates Wetterau vor

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PRO BAHN Regionalverband Großraum Frankfurt und PRO BAHN Regionalverband Mittelhessen fordern den sofortigen Stopp des aktuellen Verfahrens

Der Fahrgastverband PRO BAHN wirft den zuständigen Mitarbeitenden der Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) Rechtsbruch in Sachen Fahrgastbeirat vor. Zu dieser Erkenntnis kommen wir, weil die VGO aktuell eine Geschäftsordnung aus dem Jahr 1996 benutzt, um in der Bevölkerung dafür zu werben, in einem neuen Fahrgastbeirat mitzuarbeiten. Mehrere in dem überalterten Statut genannten Organe existieren seit 20 Jahren nicht mehr, die Rechtsnachfolge ist unklar, somit alles rechtlich unsauber.<!–more–>

In dem Zusammenhang ist die Frage tagesaktuell noch völlig offen, ob denn der Kreistag des Wetteraukreises sagt, der Landkreis solle die Verantwortung tragen und nicht die VGO. Das Thema steht am Mittwoch (30.10.) auf der Tagesordnung der Sitzung des Kreistags. Im Nachbarlandkreis Gießen hat der Landkreis zusammen mit der Stadt einen Fahrgastbeirat eingerichtet und nicht die dort ebenfalls aktive VGO.

Die PRO BAHN Regionalverbände Großraum Frankfurt und Mittelhessen sehen es als unabdingbare Voraussetzung an, dass zunächst eine neue Rechtsgrundlage für einen Fahrgastbeirat im Wetteraukreis geschaffen wird. Hierbei ist es unerheblich, ob der Wetteraukreis oder die VGO der Träger des Fahrgastbeirats ist. Das jeweilige Entscheidungsgremium, ob Landkreis oder VGO, muss eine neue Geschäftsordnung beschließen, bevor die Bevölkerung eingeladen wird. Es muss erstmal geklärt werden, wie sich der neue Fahrgastbeirat zusammensetzt. Die Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates bei der Wetterauer Verkehrsgesellschaft in der Fassung von 1996 kann nicht als Rechtsgrundlage dienen. Wer entscheidet über die Anzahl der Sitze und über die Mitglieder, wenn es nun mehr Bewerberinnen und Bewerber als Sitze im Fahrgastbeirat gibt? Wie wird festgelegt, welche Vereine und Verbände einen Sitz im Fahrgastbeirat Wetterau erhalten? Wie sind die Aufgaben des Fahrgastbeirats genau definiert, wo kann er seine Themen vortragen? Alles ungeklärte Fragen und daher ist die Vorgehensweise der VGO-Verantwortlichen rechtlich nicht haltbar.

Die beiden PRO BAHN-Regionalverbände fordern die VGO auf, das rechtswidrige Verfahren sofort auszusetzen. Es bedarf einer gemeinschaftlichen Betrachtung im Vorfeld, wie man sich im Detail einen Fahrgastbeirat im Wetteraukreis vorstellt, sonst scheitert das ansonsten gute Instrument Fahrgastbeirat im Fall des Wetteraukreises von vorn herein.

Aktive Fahrgastbeiräte andernorts können Beispiele sein aber auch inzwischen formulierte Thesen des bundesweiten Netzwerks der Fahrgastbeiräte.