Die verklärenden Notlügen des Bahnwesens – Main-Weser-Bahn bis Mitte Dezember abends mit eingeschränktem Angebot und mit Falschmeldung des Beginns der Einschränkungen

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Einen halben Monat im Oktober 2024 wusste man nicht, wie es mit den Zügen zwischen Frankfurt und Gießen am nächsten Tag zwischen 19:00 Uhr und 23:00 Uhr aussieht. Die digitalen Plattformen gaukelten vor, als wenn auch die RB40 und RB41 ab Frankfurt Hbf verkehren. Nun ist es raus, was man hinter den Kulissen bereits hinter vorgehaltener Hand erfuhr. Bis zum 14.12.2024 wird nur alle 60 Minuten zwischen der Mainmetropole und der Millionen-Region Mittelhessen gefahren, wo sonst alle 30 Minuten ein Zug in den Abendstunden fährt. Dazu weitere Verstärker. <!–more–> Die Deutsche Bahn hat mit ihren Konzerntöchtern die Infrastruktur gegen die Wand gefahren. Die Fahrgäste und insbesondere die Verkehrsunternehmen, die nicht zum DB-Konzern gehören, leiden darunter.

Verklärende Botschaften suggerieren es aktuell so, als wenn der konkrete Stellwerksnotstand erst seit dem 30.09.2024 eingetreten ist. Für wie dumm wird die Gesellschaft inzwischen verkauft, denn die konkrete Auswirkung des fehlenden Personals ist bereits seit Ende März der Fall. Zwischenzeitlich waren die RB40/RB41 bereits über Monate ganz aus der Fahrplanauskunft genommen worden. Die Botschaft war seinerzeit, dass die Einschränkung bis zum 29.09.2024 dauere. Nun warteten die für dumm verkauften Fahrgäste im Oktober von Tag zu Tag, wann denn eine Botschaft kommt, dass der Fahrplan wieder vollständig gefahren werden kann. Gelegenheitsfahrgäste sind diesem Missmanagement völlig ausgeliefert.

Daher ist die Botschaft der Mitglieder des Fahrgastverbandes PRO BAHN eindeutig: „Wir stehen hinter den Bediensteten, die unter diesen widrigen Bedingungen mit vollem Einsatz ihren Dienst tun. Was es nicht mehr braucht, dass sind leitende Verantwortliche des Bahnwesens, welche den aktuellem Staatsnotstand zu verantworten haben. Sie mögen bitte entweder freiwillig ihren Hut nehmen oder von den Aufsichtsgremien vom Dienst freigestellt bzw. entlassen werden“.

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