ADFC: Neue Rad-Markierungen in Fernwald

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Die Markierung kennzeichnet einen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht

Eine Neuordnung des Parkens, mehr Tempo 30 und neue Markierungen auf den Geh- und Radwegen – das sind die neuen Verkehrsregelungen in Fernwald. Sie schaffen aus Sicht des Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) Gießen mehr Sicherheit und Klarheit.

In der Lahnstraße in Steinbach wurde innerorts eine Tempo-30-Zone eingeführt. Damit hat sich auch die Vorfahrtsregelung geändert, denn wo keine Vorfahrtsschilder stehen, gilt rechts-vor-links. In der Hauptstraße in Steinbach wurde darüber hinaus durch Markierungen das Parken neu geordnet. Hier hatten sich – auch im Zuge des ADFC-Fahrradklima-Tests 2022 – immer wieder Bürger über die Behinderungen auf den Gehwegen beschwert. Wer jetzt abseits der markierten Bereiche auf dem Gehweg parkt, dem droht ein Bußgeld von 55 Euro. Ab einer Stunde Parkdauer wird es nicht nur teurer, sondern es gibt auch einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Der ADFC Gießen begrüßt die Neuordnung des Parkens, wenngleich aus seiner Sicht der Parkplatz am Ende des Geh- und Radwegs noch entfernt werden muss, denn an dieser Stelle bedarf es freier Sichtdreiecke, damit beim Ein- und Ausfahren frühzeitig der Fahrbahnverkehr eingesehen werden kann.

Neu sind auch die Fußgänger- und Radpiktogramme auf den gemeinsamen Geh- und Radwegen außerorts in der Lahnstraße zwischen Steinbach und Gießen, in der Hauptstraße zwischen Steinbach und Lich, in der Oppenröder und Grünberger Straße (L 3129) zwischen Steinbach und Albach, in der K 157 zwischen Annerod und Steinbach sowie an der Großen-Busecker Straße zwischen Annerod und dem Gewerbegebiet. Die neuen Piktogramme kennzeichnen gemeinsame Geh- und Radwege, die nur vom Rad- und Fußverkehr genutzt werden dürfen. Benutzungspflichtig sind die Wege für den Radverkehr allerdings nicht, weil eine Radwegebenutzungspflicht nur bei besonderen Gefahren auf der Fahrbahn mit blauen Schildern beschildert werden darf und diese Gefahr an den wenig befahrenen Straßen nicht vorliegt. Hinzu kommt, dass einige der Wege zu schmal sind und nicht alle Fahrbeziehungen über die Radwege stattfinden können. An allen Wegen haben Radfahrende also die Wahl, ob sie auf der Fahrbahn fahren möchten oder lieber der Geh- und Radweg nutzen möchten. Studien weisen jedoch darauf hin, dass über 90 % der Radfahrenden gerne die Radwege nutzen und nur wenige Radfahrende auf der Fahrbahn fahren werden.

Dass gemeinsame Geh- und Radwege nicht mehr mit Schildern ausgewiesen werden, ist eine recht neue bundesweite Regelung. Wenn früher keine Benutzungspflicht auf gemeinsamen Rad- und Gehwegen gelten sollte, so wurde oftmals die Schilderkombination „Gehweg“ + „Rad frei“ aufgestellt. Diese Kombination bedeutet aber, dass per Rad nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf, was insbesondere außerorts oft eine unnötige Regelung war, die auch dazu führte, dass schneller Radverkehr nur deshalb auf die Fahrbahn ausgewichen ist. Durch die Markierungslösung, die 2021 von Bund und Ländern offiziell eingeführt wurde, gibt es nun eine Option ohne Schrittgeschwindigkeit. Laut ADFC wird diese Markierungslösung, die es bisher nur in Biebertal, Gießen und Lich gibt, in den nächsten Monaten auch an vielen anderen Stellen im Landkreis eingeführt.

Handlungsbedarf sieht der ADFC an den Einmündungen, denn teilweise ist die Vorfahrtsregelung noch nicht eindeutig geregelt. Radfahrende sollten an diesen Stellen besonders vorsichtig fahren.

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