Einen Monat nach der Veröffentlichung der Abwahlinitiative der FREIE WÄHLER Pohlheim ist festzustellen, dass mit der Pohlheimer CDU Fraktion bereits weitere Unterstützung vorhanden ist. Bei SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie FDP werde das Thema scheinbar noch intern besprochen, denn eine aktuelle öffentliche Aussage hierzu gibt es bislang nicht. Der betroffene Bürgermeister Andreas Ruck hüllt sich in Schweigen und hat im Rahmen der Berichterstattung zur Abwahlinitiative kundgetan, dass er für eine Stellungnahme nicht bereitstehe.
“Wir können bei der Amtsführung des Bürgermeisters keine entscheidende Verbesserung bzw. Anzeichen der kritischen Auseinandersetzung mit seiner Arbeitsweise feststellen. Daher wollen wir den Pohlheimern und Bürgermeister Ruck einen Neustart noch vor den offiziellen Bürgermeisterwahlen im Herbst 2026 ermöglichen. Die FREIE WÄHLER schlagen vor, dass das weitere Verbleiben von Bürgermeister Ruck im Amt durch ihn selbst oder letztendlich durch die Bürgerinnen und Bürger Pohlheims direkt entschieden werden sollte. Dafür sind aber bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.”, führt Fraktionsvorsitzender Andreas Schuch aus.
Wir beabsichtigen alle Mitglieder der Pohlheimer Stadtverordnetenversammlung persönlich anzuschreiben, um sie zu bitten, einem Antrag zur Abwahl des Bürgermeisters beizutreten. Günstig wäre dabei ein gemeinsam gestellter Antrag aller Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung über Parteigrenzen hinaus.
Der Weg zur Einbringung eines Abwahlantrages ist in der „Hessischen Gemeindeordnung“ (HGO) detailliert geregelt. Für die Einbringung des Abwahlantrages werden 19 „Stimmen” (einfache Mehrheit) benötigt, damit dieser im Rahmen einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung überhaupt auf die Tagesordnung aufgenommen werden darf. CDU sowie FREIE WÄHLER verfügen derzeit rechnerisch über 16 „Stimmen”.
Nach diesem ersten Schritt müssten dann bei der folgenden Abstimmung zwei Drittel der 37 Stadtverordneten, also mindestens 24 Stadtverordnete, dem Abwahlantrag zustimmen. HGO: „Ein Bürgermeister gilt als abgewählt, falls er binnen einer Woche nach dem Beschluss der Gemeindevertretung schriftlich auf eine Entscheidung der Bürger über seine Abwahl verzichtet”, so geschehen in unserer Nachbarstadt Linden.
Würde Ruck nicht auf sein Bürgermeisteramt verzichten wollen, so würden jetzt die Bürgerinnen und Bürger im Verfahren beteiligt. Sie können dann im nachfolgenden Bürgerentscheid über den Verbleib von Andreas Ruck als Bürgermeister der Stadt Pohlheim entscheiden. HGO: „Er ist abgewählt, wenn sich für die Abwahl eine Mehrheit der gültigen Stimmen ergibt, sofern diese Mehrheit mindestens dreißig Prozent der Wahlberechtigten beträgt.“
„Wir hoffen weiterhin auf die Einsicht von Bürgermeister Andreas Ruck sowie die Kooperationsbereitschaft von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie FDP, um einen gemeinsamen Neustart zum Wohle Pohlheims möglich zu machen.”, verdeutlicht Schuch abschließend.
Ebenfalls lesenswert –> FREIE WÄHLER möchten Abwahlverfahren von Bürgermeister Andreas Ruck ermöglichen aus der Gießener Zeitung vom 6. Juni 2024.
Danke für die Einstellung des in seinem Tenor sehr sachlichen Artikel.
Inhaltlich möchte ich mich als Gießener nicht dazu äußern.
Nur ein kleiner Tipp: In anderen Gemeinden / Staedten wird der Ältestenrat gerne angerufen, wenn es politisch gewollt wird einen fraktionsübergreifenden Antrag ins Parlament einzubringen.
Dadurch steht dann eben nicht die und die Fraktion hinter einem speziellen Antrag.
Die weichgewaschene Sprache erscheint mir in diesem Falle ja auch sinnvoll, denn es bringt ja nix, wenn zwar der TOP drauf steht, aber die Einleitung des Verfahrens doch nicht die Mehrheit findet.
Vielleicht wird die erforderliche Mehrheit aber dadurch erzielt, dass die konkrete Formulierung des Antrages “so unscharf” formuliert ist, dass auch aus den Reihen der politischen Unterstützer des BGM eine Zustimmung kommen kann. (Die Abtrünnigen argumentieren: das bereden wir offen in der Sitzung – nur so funktioniert die Demokratie!)
Diese Abtrünnigen sind aber bei der Situation “jetzt kommt der Treueschwur” (ja oder nein zur Einleitung des Abwahlverfahrens) öfters “überfordert” (sprich sie bekommen doch kalte Füsse).
Vorausetzung dafür ist also, dass bei der Abstimmung formgerecht der Antrag auf geheime Wahl gestellt wird. Oder anders ausgedrückt: die Namen der Abtrünnigen werden nicht bekannt.