20 Millionen Euro würde der Umbau der Sportanlage „An der Neumühle“ in Watzenborn-Steinberg zu einem „Sportzentrum“ kosten, berichtete der zuständige Dezernent Peter Alexander in der Pohlheimer Stadtverordnetenversammlung am 23. Mai dieses Jahres. Nach derzeitiger finanzieller Haushaltslage, bei einem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis von ca. fünf Millionen Euro, sei eine große Variante als „Sportzentrum An der Neumühle“ derzeit nicht finanzierbar.
Dies ist das nun durch den Dezernenten verkündete Ergebnis nach fast zwei Jahren Bemühens von Bürgermeister Ruck das Sportgelände “An der Neumühle” dem FC Turabdin Babylon Pohlheim e.V. als zukünftige Heimspielstätte zur Verfügung zu stellen.
Der Auftrag hierzu wurde am 10.11.2022 auf Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung erteilt. In den knapp zwei Jahren hat Ruck Gespräche mit den die Anlage nutzenden Sportvereinen geführt und scheinbar nach deren Wünschen gefragt und dabei auch Hoffnungen geweckt, ohne dabei als Kämmerer die defizitäre Haushaltslage der Stadt zu berücksichtigen.
Das Ergebnis dieser “Bürgermeistergespräche” ist den Pohlheimer FREIE WÄHLER nicht bekannt. Aus der örtlichen Presse war zu entnehmen, dass es unterschiedliche Ausbaupläne verschiedener Akteure gebe. Auf welcher Planung letztlich die Kosten berechnet wurden ist unklar.
“Es fehlen uns als ehrenamtliche Kommunalpolitiker schlichtweg offizielle und belastbare Informationen, um gute Entscheidungen treffen zu können. Die derzeitige in der Sache geführte Diskussion wirkt auf meine Fraktion und mich nebulös und das ist wenig zielführend”, führt Fraktionsvorsitzender Andreas Schuch aus.
Den Anfang der angedachten Erneuerungen macht nach aktuellem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nun die Sanierung des Kunstrasenplatzes „An der
Neumühle“. Die dafür notwendige Freigabe der Gelder in Höhe von 700.000 Euro wurde einstimmig beschlossen.
“Doch wie konkret soll es in der Sache weitergehen? Hierzu fehlen uns weiterhin die Antworten zu wichtigen Fragestellungen, um konkrete Handlungsaufträge an den Magistrat zu formulieren. Ein wichtiger Punkt hierbei ist die weiterhin ausstehende Klärung rechtlicher Fragen hinsichtlich der bestehenden dortigen Eigentums- sowie Pachtverhältnissen”, kritisiert Schuch.
Bürgermeister Ruck sollte schnellstmöglich in der Stadtverordnetenversammlung Auskunft geben, welche Zusagen oder sogar Versprechungen er, bei defizitärer Haushaltslage, tätigte und wie diese nach seinen Vorstellungen finanziert werden sollen.
Dieses Gebaren Rucks fügt sich nahtlos in eine Reihe von wenig vorbereitet wirkenden Alleingängen des Rathauschefs sowie diversen Fehlentscheidungen in zahlreichen Tätigkeitsbereichen. Exemplarisch seien hier die Kinderbetreuung, die sich in der Planung befindenden Wohnbaugebiete, die Kinder- und Jugendarbeit sowie die mittel- und langfristige Finanzplanung der Stadt zu nennen. Wir erinnern zudem, dass seine Maßlosigkeiten im Rahmen der hohen Ausgaben für den Empfang und die Bewirtung von Gästen auf dem Pohlheimer Wiesnfest jegliches Fingerspitzengefühl vermissen lassen.
Das Fazit der Fraktion der FREIE WÄHLER, nach den mit Bürgermeister Ruck gemachten Erfahrungen der letzten drei Jahre, ist eindeutig:
“Ruck wirkt überfordert mit seiner zu tätigenden Arbeit und zunehmend amtsmüder. Vielleicht sollten wir als Stadtverordnete ihm einen Ausweg aus dieser Situation in Form der Einleitung eines Abwahlverfahrens ermöglichen.”
(Andreas Schuch)
Das Verfahren ist im Paragraph 76 (4) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) geregelt: Ein Bürgermeister wird in Hessen von den Bürgern direkt gewählt und kann daher auch nur von den Bürgern der Kommune vor Ablauf seiner sechsjährigen Amtszeit abgewählt werden. Bürgermeister Ruck wäre abgewählt, wenn sich eine Mehrheit der gültigen Stimmen dafür ergibt und diese Mehrheit mindestens 30 Prozent der Wahlberechtigten beträgt.
Zur Einleitung des voran beschriebenen Abwahlverfahrens bedarf es eines von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung gestellten Antrages, im Falle von Pohlheim sind dies 19 Stadtverordnete, und eines mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung gefassten Beschlusses. Der Bürgermeister scheidet mit dem Ablauf des Tages, an dem der Wahlausschuss die Abwahl feststellt, aus seinem Amt. Ein Bürgermeister gilt ebenfalls als abgewählt, falls er binnen einer Woche nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung schriftlich auf eine Entscheidung der Bürger über seine Abwahl verzichtet. So vorgegangen und auf eine Abwahl verzichtet hat Jörg König, Bürgermeister a.D. unserer Nachbarkommune Linden.
Danke für die Einstellung dieses informativen Artikels.
Der Sache sei es geschultet; es wäre sehr viel dazu zu schreiben.
Ich möchte mich heute auf zwei Aspekte beschränken.
1. Kontrolle der Verwaltung durch die Volksvertreter
Dazu steht im Artikel: (….) “Es fehlen uns als ehrenamtliche Kommunalpolitiker schlichtweg offizielle und belastbare Informationen, um gute Entscheidungen treffen zu können. Die derzeitige in der Sache geführte Diskussion wirkt auf meine Fraktion und mich nebulös und das ist wenig zielführend”, führt Fraktionsvorsitzender Andreas Schuch aus. (….)
Das ist nicht nur in Pohlheim und nicht nur seit ein paar Jahren ein ganz praktisches Problem.
((hier habe ich selber gestrichen, sonst wäre der Kommentar zu lange geworden))
Aber nach der HGO muss das Alles so nicht sein. Jede Fraktion hat im Kontrollgremium der Verwaltung mindestens einen Vertreter. Der / die kann den Verwaltungschef (=BGM) bei jeder Sitzung mit einer langen Liste an Fragen “nerven”; immer nach dem Motto: Ist an den im Ort rundlaufenden Gerüchten, dass …….. etwas dran oder nicht.
Der Chef muss (egal ob angenervt oder nicht, das spielt keine Rolle) darauf Antwort geben.
Kommt eine Antwort: Ja, da sind (vorbereitende) Aktivitäten von Seiten der Verwaltung am anlaufen … dann kann die / der Fraktionsvertreter im Magistrat (= offizieller Titel des Kontrollgremiums) in die Vollen gehen und nach Details fragen. Und immer schön mitschreiben, denn kein Mensch kann sich Alles merken (also muss auf Gedächnisstützen zurück greifen können).
Und das weitere Vorgehen des Vertreters / der Vertreterin wird jetzt schwierig. Ich rede aus Erfahrung, denn ich war vor vielen Jahren für ein knappes Jahr in einem Gemeindevorstand (=Name des Kontrollgremiums bei kleineren Orten). Wie die so (meist mühselig erlangten) Informationen in die politischen Arena bringen?
Denn die HGO (meines erachtens mit einer gewissen Berechtigung) schreibt vor, dass nicht alle Informationen aus dem Gremium an die Öffentlichkeit gelangen darf. Genauer, da droht unter Umständen (mir wurde nie klar, welche Informationen ich raustragen durfte und welche nicht) ein Verfahren wegen Verstoss gegen eine Rechtsnorm.
Ich habe micr dann damit beholfen, dass ich (umständlich, aber es hat funktioniert) nach der 1. Runde für die nächsten Sitzung den Antrag gestellt habe, die Sache XYZ auf die TO zu setzen. Mit anderen Worten – in der 2. Runde wurde es teilweise etwas langweilig, weil ja oft “nix Neues” vorlag. Warum also diese Mehrarbeit? Weil nach der HGO die TO der Magistratssitzungen den Fraktionsvorsitzenden – nach Wunsch – bekannt gegeben werden muss.
Dann ist es den Fraktionen möglich ganz offiziell (ohne dass der / die Vertreter/in in die Pfanne gehauen werden kann) per Anfrage in der Volksvertretung den Sachverhalt “aufzurollen”.
2. BGM – Abwahl
Herr Sann hat in seinem Kommentar darauf hingewiesen, dasss so eine Abwahl den Bürger recht viel Geld kostet.
Das Argument zieht, aber ich gebe zu bedenken, dass es meiner Meinung nach auch eine Option ist, die betreffende Person (für die Restlaufzeit – eine Wiederwahl ist ja unwahrscheinlich) umfassender der Kontrolle durch die gewählte Volksvertreter zu unterwerfen.
Das heisst konkret: mit der HGO nicht nur unter dem Arm rumrennen, sondern ständig da nachschauen, Presseberichte schreiben, Veranstaltungen organisieren, Anträge an die Kommunalaufsicht schreiben, geg.falls vor Gericht ziehen, Demonstrationen machen, notfalls Bürgerbegehren einleiten ……
Ja das macht sehr viel Arbeit und die ehrenamtlichen Vertreter haben ja noch einen Brotberuf.
Ich kenne darauf keine perfekte Antwort. Aber wenn die Anti-BGM-Bewegung an Fahrt aufgenommen hat, dann dürften sich auch genug Mitbürger finden, welche bereit sind unzählige Stunden der Freizeit dafür zu opfern.
Bürgermeister Ruck sollte sich selbst aus dem Amt entlassen! Bis zum Ende seiner Amtszeit bekäme er jeden Monat noch zwischen 7000 bis 8000 Euro fürs nichts Tun. Anschließend bis zum Lebensende jeden Monat circa 3500 Euro. Wenn er sich jetzt aus dem Amt verabschiedet hätte er wenigstens einmal eine richtig gute Entscheidung getroffen und würde mit viel Geld aus Pohlheim für sein Versagen im Amt belohnt. Für sich persönlich hätte er alles richtig gemacht und die “Pohlheimer Ampel (Pampel)” könnte anschließend komplett demontiert werden.