Tag der Vorsorge am Mittwoch, 15.05. von 9 – 14 Uhr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – rechtzeitig vorsorgen!

Unter dem Motto „Tag der Vorsorge“ veranstalten die Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen in der Stadt und im Landkreis Gießen (BeKo) und der Pflegestützpunkt des Landkreises Gießen am Mittwoch, 15. Mai 2024 gemeinsam einen Telefonaktionstag von 9 – 14 Uhr zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Jeder Mensch kann in eine Situation kommen, in der er seine Wünsche nicht mehr äußern oder Entscheidungen nicht mehr selbständig treffen kann. Für ein selbstbestimmtes Leben im Alter und bei Krankheit ist folgende Frage wichtig: Was ist die richtige Vorsorge für den Ernstfall? In diesem Zusammenhang gibt es viele Fragen, die man häufig nur allzu gern verdrängt. Wer trifft für mich wichtige Entscheidungen, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Wie kann ich bereits jetzt vorsorgen, dass meine Wünsche berücksichtigt werden und eine Vertrauensperson in meinem Sinne handeln kann? Was kann ich eigentlich mit welcher Vollmacht regeln? Benötige ich dazu einen Rechtsanwalt? Wo hinterlege ich meine Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht? Gibt es empfehlenswerte Vordrucke und Formulierungshilfen?

„Die Frage nach der richtigen Vorsorge stellen sich viele Menschen leider oft erst dann, wenn der Ernstfall bereits eingetreten ist“, berichtet Christina Keißner, Beraterin in der BeKo. Gerade bei einer Demenzerkrankung sei es wichtig, (noch) den richtigen Zeitpunkt zu finden, so Keißner. Es fällt vielen Menschen schwer in diesem Bereich Entscheidungen zu treffen und oftmals gibt es viele Fragen. „Es kann helfen Schritt für Schritt vorzugehen und herauszufinden, welches Dokument persönlich das Wichtigste ist, und erstmal damit anzufangen“, sagt Daniela Poppe, Koordinatorin und Beraterin der BeKo. „Wir möchten dabei unterstützen und den Einstieg in das Thema Vorsorge erleichtern“, so Poppe.

Viele Menschen glauben, dass automatisch Ehepartner, Eltern oder Kinder an ihrer Stelle entscheiden dürfen. Das ist jedoch nicht der Fall, auch Angehörige benötigen dafür eine Vollmacht. Liegt keine Vollmacht vor, muss das Gericht ggf. eine gesetzliche Betreuung anordnen. „Wenn sie das verhindern wollen, ist es notwendig rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen“, sagt Nils Freitag, Mitarbeiter des Pflegestützpunktes. „Eine gesetzliche Betreuung wird immer dann notwendig, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht vorliegt – oder diese nicht gilt.“

Nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Angehörigen ist es entlastend und „ein gutes Gefühl“, wenn diese Fragen geklärt sind und sinnvolle Vorsorge getroffen wurde. Interessierte können sich zum Thema Vorsorge am Mittwoch, 15. Mai 2024 von 09 – 14 Uhr an die Mitarbeiterinnen der BeKo unter 0641 – 9790090 und die Mitarbeiter/-innen des Pflegestützpunktes unter 0641 – 48011720 wenden. Die Beratung ist kostenlos.

Die BeKo (www.beko-giessen.de ) und der Pflegestützpunkt sind seit vielen Jahren zentrale und erste Anlaufstellen zum Thema Pflege in Stadt und Landkreis Gießen. Pflegebedürftige, Hilfsbedürftige und ihre Angehörigen erhalten umfangreiche Informationen, Beratung und Hilfestellung zum Thema Alltagsbewältigung, zur wohnortnahen Versorgung und Betreuung sowie zur Inanspruchnahme von Leistungen.

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