Fassungslos, traurig und wütend – so lässt sich wohl am ehesten unser Gefühl bei einem gestrigen Einsatz beschreiben.
Es ging um ein Leben, welches mutwillig in Gefahr gebracht wurde und das wir leider nicht retten konnten.
Schon vor einigen Wochen wurden wir informiert, dass zwei Tauben ein Nest auf dem Fenstersims im zweiten Stock des Hauses bauten. Da das Nest den Hausbewohnern dort nicht wirklich sicher erschien, gab es die Überlegung, die Eier gegen Gipseier auszutauschen. Doch eine Ortsbegehung ergab, dass sich die Fenster nicht öffnen lassen und ein Eiertausch gar nicht möglich war. Zudem bauten dort keine Stadttauben, sondern Ringeltauben, die im Gegensatz zu den Stadttauben zu den heimischen Wildvögeln gehören und dadurch sehr stressanfällig sind.
Die Bewohner des Hauses entschlossen sich daher, das Fenster zum Teil abzukleben, damit die Ringeltauben beim Brüten und der Aufzucht der Küken nicht gestört würden.
Die Küken schlüpften und wurden immer größer. Der Flaum ist inzwischen fast ganz verschwunden und in wenigen Tagen wären die Küken flügge gewesen.
Leider ist nun nur noch ein Küken statt zwei im Nest, denn eine Bewohnerin des Hauses störte sich an ihnen. Und obwohl sie im Erdgeschoss lebte und so nicht viel von den Tauben im zweiten Stock mitkriegen konnte, entfernte sie den Sichtschutz und hämmerte so gegen das Fenster, dass das andere Küken aus dem Nest fiel.
Eine Nachbarin erwischte sie dabei und informierte uns, nachdem ein Gespräch darüber mit der Frau bei dieser keine Einsicht brachte und die Frau ihr klar zu verstehen gab, dass sie sich auch noch um das andere Küken kümmern würde.
Wir fuhren daher zu dem Haus und suchten mit der Anruferin über eine Stunde das dichte Gebüsch ab, konnten das Küken aber nicht finden. Dornen machten es fast undurchdringlich, aber ohne das Küken zu finden, hat es keine Überlebenschancen.
Auch wir haben versucht, die Frau über die Folgen der Tat aufzuklären. Aber auch uns gegenüber sagte sie, sie würde auch das Zweite noch weg kriegen.
So erbaten wir uns Unterstützung vom Veterinäramt, denn die Tat ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und damit strafbar. Dank der Mitarbeiter des Veterinäramts, die sofort zu uns fuhren, sind wir uns nun sicher, dass das zweite Küken nicht mehr in Gefahr schwebt.
Leider konnten wir trotz langer Suche sein Geschwisterchen nicht finden.
Traurig und nachdenklich haben wir die Suche abgebrochen.
Wie können Menschen nur so grausam handeln? Haben Tauben etwa kein Recht auf Leben?
Tierschutzverein Gießen und Umgebung e.V.
Mitgliedsverein DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V.
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