Ein Grüner, im Hauptberuf Staatsanwalt, entwickelt sich gerade zum Schrecken von Klimaaktivist*innen in Hessen – ausgerechnet in Strafverfahren wegen Aktionen gegen den von der grünen Landespolitik unterstützten Bau der A49.
Er heißt Gerrit Rippen war bis vor kurzem Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen in Nidderau. Das sollte ihn eigentlich verpflichten, sich für Klimaschutz und eine Verkehrswende einzusetzen. Doch in seinem Hauptberuf Staatsanwalt betreibt er genau das Gegenteil, und zwar auffällig entschlossener als seine Kolleg*innen anderer Staatsanwaltschaften. Arbeitet hier ein Grüner unter dem Deckmantel der Justiz seinen Hass gegen all diejenigen ab, die weiterhin für das kämpfen, was er zusammen mit seiner Partei verraten hat?
Dieser Eindruck erhält, wer Gerrit Rippen bei Strafprozessen gegen Autobahnblockierer beobachtet. Aus seiner Sicht sind Demonstrationen hoch über Autobahnen nämlich nicht nur irgendeine Straftat, sondern eine ganz besonders schlimme. Nicht nur eine normale Nötigung armer Autofahrender, die mal im Stau stehen oder Umwege fahren müssen, sondern ein „besonders schwerer Fall“. Entsprechend hoch sind seine Strafvorschläge. Neun Monate Gefängnis beantragte er im Verfahren gegen eine Abseilaktion über der A3 – sieben Monate lautete dann auch das Urteil. Zurzeit kämpft er um eine hohe Bestrafung der Beteiligten an einer Abseilaktionen über der A5. Auch diese geschah, wie die vor einiger Zeit verhandelte Aktion über der A3, während der Räumung des Dannenröder Waldes und aus Protest gegen genau diese. Der Bau der Autobahn 49 hatte die Grünen in eine Zerreißprobe gebracht – und nicht wenige Grüne, die ihren Frieden mit Konzernen, Militär und Betonpolitik gemacht haben, sind heute noch sauer über die viele Kritik an ihrer Partei. Diese lebt Staatsanwalt Gerrit Rippen nun auf seine Art aus. Während Staatsanwaltschaften etwa in Gießen oder Hannover in der Vergangenheit in ähnlichen Transparentaktionen an Autobahnbrücken gar keine Straftat sahen, da sich die Kletterpersonen stets oberhalb des formalen Autobahnprofils befanden und somit (was auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft einräumt) kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegt, fordert er drakonische Haftstrafen. Um diese auch durchzusetzen, bietet die Staatsanwaltschaft im laufenden Verfahren am Amtsgericht Frankfurt inzwischen ein dreiköpfiges Team auf. Es scheint, als lebe Rippen hier seinen Hass auf Menschen aus, die ihm spiegeln, wie weit er sich von seinen ehemals eigenen Idealen entfernt hat. Der Eindruck verstärkte sich, als er sich während einer Verhandlungspause gegenüber Pressevertretern abschätzig darüber äußerte, dass sich die Angeklagten in ihren Einlassungen auf den Klimanotstand bezogen hatten. „Wenn Grüne Hand in Hand Autobahnen bauen und ihre Kritiker*innen ins Gefängnis werfen lassen, dann hat der Anpassungswandel der Partei ein Endstadium erreicht, welches die Parteien, die früher von den Grünen für solches Handeln kritisiert wurden, in den Schatten stellt.“
Quellen:
- Gerrit Rippen in einem eigenen Werbefilm: https://youtu.be/E29fAiJY-YA
- Beitrag des HR zum Prozess, in dem der grüne Gerrit Rippen neun Monate forderte. Der Audiobeitrag auf gleicher Seite beweist, dass das eine sehr überraschende Strafhöhe war: https://hessenschau.de/panorama/protest-gegen-a49-ausbau-umweltaktivisten-nach-abseilaktion-ueber-a3-vor-gericht-v1,verfahren-abseilaktion-100.html
- Bericht zur Verwaltungsklage der Abseildemo am 21.1.2022 über der A648: https://kostenlose-urteile.de/VG-Frankfurt-am-Main_5-L-14822F_Versammlungsfreiheit-Aktivisten-duerfen-sich-ueber-Frankfurter-Autobahn-abseilen.news31321.htm und das Justizbashing in der Wahrheitspresse: https://bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/mit-segen-des-gerichts-bruecken-terror-der-autobahn-hasser-78901490.bild.html
Der Prozess gegen die Autobahn-Abseiler*innen vom 26.10.2023 über der A5 wird am Dienstag, den 7., und Mittwoch, den 8.2. jeweils um 9 Uhr am Amtsgericht Frankfurt fortgesetzt.
Zitat von Philipp Eschenhagen, Promotionsjurist am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht in Kiel, im Interview auf Zeit online am 4.2.2023 (https://www.zeit.de/kultur/2023-02/philipp-eschenhagen-politik-demokratie-luetzerath-politische-blockade/komplettansicht): „Für die Strafbarkeit der Nötigung spielt die Verwerflichkeit des Vorgehens eine Rolle und angesichts des verfassungsgerichtlichen Klimabeschlusses ist neu zu fragen, was als verwerflich gilt. Dieser Konflikt wird in den Gerichten nun massenhaft ausgetragen.“