Woche der Fachkfräftesicherung: Arbeitsagentur bietet breites Dienstleistungsangebot für Unternehmen

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Von der Vermittlung passender Arbeitskräfte über Beratung und Organisation der Qualifizierung Beschäftigter am Arbeitsplatz bis hin zu Förderleistungen für Arbeitnehmer sowie Auszubildender, ist das Dienstleistungsangebot des Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur groß.
Persönlich, telefonisch oder Online über das eService-Portal stehen die Mitarbeiter/-innen des Arbeitgeberservice für Fragen rund um Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung den regionalen Unternehmen zur Verfügung.
Über die Homepage der Arbeitsagentur Gießen (www.arbeitsagentur.de/vor-ort/giessen/arbeitgeberservice-ansprechpartner) findet jede/r Arbeitgeber/-in nach Branchen und Kreisgebiet sortiert den richtigen persönlichen Ansprechpartner.
Über das eService Portal (www.arbeitsagentur.de/eservices) kann Kurzarbeit angezeigt oder die gewünschte Förderleistung beantragt werden. Das Stellengesuch kann darüber ebenfalls erfasst werden.
Das Thema Fachkräftemangel ist in aller Munde. Die Ausbildung im eigenen Betrieb und die Qualifizierung am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Schritt, den Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften mittel- und langfristig zu sichern.

Die Ausbildung von jungen Menschen verläuft jedoch nicht immer ohne Schwierigkeiten. Verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten können jedoch helfen, Ausbildungs-Hürden in der Berufsschule oder im Unternehmen zu meistern. Die Bandbreite der Ausbildungsförderung ist lang und reicht von der Einstiegsqualifizierung über Leistungen der assistierten Ausbildung und Ausbildungsbegleitung bis hin zu verschiedenen Ausbildungszuschüssen (auch für Rehabilitanden).
Neben der individuellen Beratung zur passenden Ausbildungsförderung, unterstützt der Arbeitgeberservice Betriebe auch bei der Qualifizierung der Beschäftigten im Unternehmen. Von der Auswahl über Planung und Umsetzung zielführender Qualifizierungen bis hin zur Beratung über finanzielle Fördermöglichkeiten der Weiterbildungen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetz (QCG) reicht hier das Dienstleistungsangebot.
Bei der Neueinstellung von Arbeitnehmer/innen wird zu Beschäftigungsbeginn nicht immer die geforderte Leistung erbracht. Zeiten einer geringeren Arbeitsleistung in Folge einer überdurchschnittlichen Einarbeitung, können mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt ausgeglichen werden. Der Arbeitgeberservice berät zur Förderhöhe und -dauer des Eingliederungszuschusses.
Neben verschiedenen Qualifizierungs- und Fördermöglichkeiten, ist es in Zeiten des branchenübergreifenden und flächendeckenden Fachkräftebedarfs zunächst besonders wichtig, den Fokus auf eine attraktive und ansprechende Stellenanzeige zu legen. Der Arbeitgeberservice unterstützt hierbei genauso wie bei der Vermittlung von passenden Arbeitskräften.

Unter folgendem Link finden Arbeitgeber/-innen das umfangreiche Angebot der Arbeitsagentur:
www.arbeitsagentur.de/vor-ort/giessen/unternehmen

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