Aktionsschwarzfahr-Strafprozess am 26.8. gegen Nulltarifs-Aktivist Jörg Bergstedt (11 Uhr, Amtsgericht Gießen)

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Bobby-Schwarzfahrcar

Aktionsschwarzfahren – neues Kuriosenkabinett um den Begriff der „Erschleichung“?

Zum wiederholten Mal steht in Gießen der Verkehrswendeaktivist und Aktionsschwarzfahrer Jörg Bergstedt wegen seiner Aktionen in Bussen und Bahnen vor Gericht. Aktionsschwarzfahren* meint die Beförderung in Bussen und Bahnen, die bewusst ohne Ticket erfolgen und bei denen dieses auch offen gezeigt wird, um für eine Verkehrswende und den Nulltarif zu demonstrieren. Obwohl nur das heimliche Schwarzfahren strafbar ist, werden Aktionsschwarzfahris angeklagt – und oft sogar verurteilt. Eine der nächsten Etappen im Kampf verzweifelt-phantasievoller Gerichte und Staatsanwaltschaften gegen Menschen, die den Gesetzeswortlaut für ihre politischen Aktionen schlicht genau beachten, findet am Donnerstag, den 26. August, um 11 Uhr im Amtsgericht Gießen statt. Es geht um einen Fall einer ganzen Gruppe, die ihre Aktion ganz offen als Demonstration angekündigt hatte, mit Schildern genau gekennzeichnet war und im Zug Flyer verteilte. Bahn und Polizei war die Ankündigung im Internet bereits vorher bekannt. Erschleichung?

 

Der Hintergrund

Gerichte und Staatsanwaltschaften stöhnen über die Arbeitsbelastung. Statistiken zeigen, dass vor allem Menschen mit geringem Einkommen vor Gericht und in Gefängnissen landen. An kaum einem Strafparagraphen lässt sich das besser belegen als an der sogenannten „Erschleichung von Leistungen“, einer von den Nationalsozialisten im Jahr 1935 geschaffenen Norm, die ein abstrakt, also keine konkreten Personen täuschendes Verhalten zwecks finanziellem oder materiellem Vorteil unter Strafe stellt. Auch wenn viele weitere Delikte hiervon erfasst werden – angewendet wird er fast nur für das sogenannte Schwarzfahren, der Nutzung von Bus oder Bahn ohne Ticket. Das aber geschieht sehr häufig. Schwarzfahren ist in den vielen großen Städten das häufigste Strafdelikt. Ca. 7000 Menschen sitzen durchschnittlich wegen dieses Delikts im Gefängnis – mit oft brutalen Folgen wie dem Verlust des sozialen Umfelds, der Wohnung, der Arbeit.
Dabei ist schon die allgemeine Rechtsgrundlage fraglich. In der juristischen Fachwelt bestehen erhebliche Zweifel, ob das Fahren ohne Ticket allein schon eine aktive Täuschung darstellt. Anders als die Jura-Wissenschaft haben Gerichte das aber bejaht und dafür die Kunstfigur des „Anscheins der Ordnungsmäßigkeit“ geschaffen. Fahrgäste ohne Ticket würden sich gezielt so verhalten, als hätten sie ein Ticket – in dem sie nichts tun. So konstruierten Gerichte das aktive Nichtstun – ein Paradox, welches aber typisch ist für den juristischen Blick auf gesellschaftliche Ereignisse. Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben diese Rechtsprechung abgesegnet – und Gerichtssäle, Aktenordner und Gefängnisse damit gefüllt. Mensch müsstee die Ticketlosigkeit schon offen zur Schau stellen, um nicht bestraft zu werden, stand in den Urteilen.

Genau das machen die Aktionsschwarzfahrer*innen. Sie betreten Busse und Bahnen und machen mit Schildern, Flyern oder auf andere Art darauf aufmerksam, keine Fahrkarte zu besitzen. Vor allem aber werben sie für die Streichung des Schwarzfahrparagraphen, die Einführung des Nulltarifs und eine konsequente Verkehrswende. Von „Erschleichung einer Leistung“ kann daher bei ihnen keine Rede mehr sein. Trotzdem legen Strafverfolgungsbehörden ihrer Rolle in einem auf wirtschaftliche statt soziale Ziele ausgelegten Gesellschaftssystem so aus, dass sie auch Menschen anklagen, die offensichtlich nicht „erschleichen“, sondern demonstrativ ohne Ticket unterwegs sind. Dass dafür die gesetzliche Grundlage fehlt, stört sie nicht. Mit verzweifelter Phantasie wird eine Heimlichkeit in auffälligste Aktionsschwarzfahrten hineinprojiziert. Selbst bei Fahrten als Gruppe, bei der alle ein Schild trugen, Flyer verteilen, ein Transpi dabei hatten und im Bahnhof mit Megafon agierten, um für den Nulltarif zu werben, wurden Anklagen erhoben und Verurteilungen ausgesprochen (wobei, um der Absurdität die Krone aufzusetzen, einige der am gleichen Vorgang Beteiligten, von anderen Gerichten freigesprochen wurden).

Das nun wiederholt sich im aktuellen Fall. Eine Gruppe von Verkehrswendeaktivist*innen betrat am 11. September 2020 einen Zug, um an einer überregionalen Demonstration gegen den Weiterbau der A49 und für eine Verkehrswende zu demonstrieren. Die Aktionsschwarzfahrt war im Internet angekündigt. Das war der Polizei auch bekannt, die die Aktionsschwarzfahrer*innen am Bahnsteig beobachtete, einsteigen ließ und begleitete. So ist es in der Gerichtsakte zu lesen. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben und das Amtsgericht das Verfahren eröffnet.

  • Informationsseiten mit den politischen Zielen des Aktionsschwarzfahrens, Gesetzestexten, -kommentaren und Urteilen der Vergangenheit: schwarzstrafen.siehe.website

*Der Begriff „Schwarzfahren“ wird hier bewusst benutzt. Die – nachvollziehbare – Kritik an diesem Begriff dient der Vermeidung eines negativen Bezugs des Begriffs „schwarz“ mit People of Color. Diese Auffassung basiert auf der Bewertung von „Schwarzfahren“ als nicht richtig bis böse. Aktionsschwarzfahrende bewerten ihr Tun aber als positiv. „Schwarzfahren für alle“ (Wahlplakat der SPD in Tübingen) wird als positive Vision betrachtet. Der Verzicht auf den Begriff würde folglich anerkennen, dass „schwarz“ für etwas Negatives steht. Dem ist entschieden entgegenzutreten statt kleinlaut der Mainstream-Interpretation von „schwarz“ nachzugeben.

5 Kommentare

  1. In Ihrer Logik wäre Autofahren also auch Schmarotzertum – und zwar deutlich stärker

    Herr Bergstedt, nö ein Autofahrer hat selber Ausgaben, welche Sie als Bus und Bahnfahrer nicht hätten. Mit Ihrer Fahrkarte ist nicht die Anschaffung, die Steuern, die Versicherung und die Spritkosten enthalten. In diesen Kosten, welche ich an der Tankstelle zahlen, sind für mich als Kunde Steuern enthalten. Dann sind die Autofahrer Menschen, welche kräftig in den eigenen Geldbeutel greifen müssen.
    Mit ist klar das Ihnen mein Kommentar nicht gefällt, kenne ich Ihre schräge Rechtsauffassung aus vergangener Zeit.

    Herrn Wagner, diesen Ihren Satz ” dass endlich der OEPNV in seiner Gänze von der Allgemeinheit finanziert wird” finde ich schon mehr als schräg.
    Welche Allgemeinheit ? Menschen, die einer Tätigkeit nachgehen, Steuern bezahlen ? Sie haben in der Vergangenheit kein Geheimnis daraus gemacht, das Sie schon lange vor Ihrem Rentenalter keiner Arbeit nachgehen.
    Dann müssten ja die, die in die Solidargemeinschaft einzahlen alles übernehmen, und Sie als Nutznießer nicht einmal einen Cent zahlen ?
    Ich hoffe doch, das solche Änderungen nie eintreten werden.

    • Frau Stapf; Sie erinnern sich nicht ganz korrekt. Natürlich habe ich auch vor Eintritt in die Rente gearbeitet. Ich neige nicht zum Faulenzertum. Es war eben keine bezahlte Arbeit, sondern diverse echte (das heisst keine versteckte finanzielle Zuwendungen) ehrenamtliche Arbeit. Warum: Weil ich mein niedrigen Lebensstandart eben ohne Ausbeutung durch Arbeit”geber” finanzieren konnte. Mit anderen Worten ich leistete dadurch für die Gesellschaft nützliche Arbeit. Ich denke, das ist auch ein Beitrag für die Allgemeinheit.

      Dazu kommt – im gerringeren Umfang – auch Steuerzahlungen, da auch ich nicht ganz auf die kapitalistische Warenwelt verzichten konnte / wollte und durch (natürlich nachhaltigen) Warenkauf Mehrwertsteuer bezahlt habe.

      Frau Stapf, in einem Punkt gebe ich Ihnen recht. Ich bin dafür, dass die Ungleichgewichtigkeit zwischen Autofahrern und OEPNV-Nutzern geschaffen wird. Warum: Da ich davon ausgehe, dass die Politiker des herrschenden Blockes (um es vornehm auszusprechen) sich seit Jahren im Enddarm der Autokapitalsiten befindet und das so bleibt.

      Also über diese Schiene / über die Politik wird es noch lange dauern bis wir die größte Dreckschleuder “PKW” abschaffen können. Was bleibt (und das ist in unseren Zeiten der Klimakatastrophe schleunigst notwendig) ist die Chance durch Kaufentscheidungen (PKW werden sehr teuer bei gleichzeitigem Nulltarif für den OEPNV) der Mitbürger die Autoindustrie klein zu bekommen.

  2. „ Aktionsschwarzfahren* meint die Beförderung in Bussen und Bahnen, die bewusst ohne Ticket erfolgen und bei denen dieses auch offen gezeigt wird, um für eine Verkehrswende und den Nulltarif zu demonstrieren“
    Also für mich hat dies schon ein Hauch von Schmaotzertum.

    „Obwohl nur das heimliche Schwarzfahren strafbar ist“
    Was für eine Rechtsauffassung. Wenn ich ankündige mir jetzt gratis Waren aus den Läden zu holen, das wäre dies auch nicht strafbar, hatte ich es doch angekündigt.
    Ein Mensch der zu seinem Partner sagt, wenn du mich verlässt bringe ich dich um, dürfte ja dann wenn er es in die Tat umsetzt keine Straftat sein, die Ankündigung fand ja statt.
    Ich habe mir die Arbeit gemacht, den gesamten Artikel gelesen, und habe immer noch nicht verstanden, was Sie eigentlich wollen.
    In Bussen und Bahnen sind Menschen, die durch die Beförderung einen Arbeitsplatz haben. Sollen sie alle auf ihr Einkommen verzichten weil Sie und eine Gruppe glauben alles gratis nutzen zu können ?
    Menschen mit geringem Einkommen haben den Gießen Pass, und können für geringere Kosten reisen.
    Wenn man Ihren Bericht liest könnte man den Eindruck gewinnen, dass Sie nicht wissen wie es ist Dienstleistungen, und das sind Bus und Bahn, wenn sie eine Leistung in Anspruch nehmen, nie bezahlen.

    • Die rechtlichen Ausführungen gehen an die falschen Adressant*innen. Wir haben die Gesetze nicht geschrieben – und daher nicht festgelegt, dass beim Schwarzfahren nur das heimliche Fahren ohne Ticket strafbar ist – bei Mord oder Diebstahl aber nicht. Insofern ist das nicht unsere Rechtsauffassung, sondern der Wortlaut des Gesetzes. Fertig.
      Dass aufgrund des Nulltarifs die Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren, ist auch irrig. Auf nulltarif.siehe.website sind die verschiedenen Hintergründe und Finanzierungsmodelle zu lesen. Übrigens zahlen die Steuerzahler*innen pro Jahr ca. 100 Milliarden Euro dafür, dass Autos die Verkehrsinfrastruktur gratis nutzen können (also zusätzlich zu dem, was durch Mineralöl- und Kraftfahrzeugsteuer abgedeckt ist). Aber da kräht niemensch … In Ihrer Logik wäre Autofahren also auch Schmarotzertum – und zwar deutlich stärker. Das wäre aber nicht mein Argument gegen das Autofahren. Da gibt es einige mehr …

  3. Jenseits der rechtlichen Würdigung (okay das Rechtswesen ist auch ein politisches Kampfgebiet ….) geht es doch in erster Linie darum, dass endlich der OEPNV in seiner Gänze von der Allgemeinheit finanziert wird.
    Das ist doch seit den Zeiten der Klimakatastrophe wichtiger den je.
    Also für mich heisst das in erster Linie sich nicht in muffigen Gerichtssälen tummeln, sondern raus in die politische Arena.
    Kompromisloser Kampf dem politischen Establishment – wir brauchen dringend ein (wie das so neumodisch heisst) “System-Change”! Oder etwas holzschnittartig formuliert: Beseitigt den Kapitalismus – verjagt die Kapitalisten und deren Helfershelfer. Nur so haben wir eine Chance aus der ganzen Scheisse noch raus zu kommen.

    (Oder wie der alte Cahrly es sagte: Sozialismus oder Barberei!)