Viele Menschen versuchen, das Thema Pflege so spät wie möglich anzugehen. Für Betroffene und ihre Angehörigen ist das Thema Pflege auch oft mit viel Unsicherheit verbunden. Es scheint oftmals zu bürokratisch und unangenehm zu sein, sich mit der eigenen Pflegebedürftigkeit oder innerhalb der Familie zu beschäftigen. Vielen Betroffenen ist nicht einmal bewusst, dass sie Anspruch auf Leistungen hätten.
„Aber auch wer sich nicht sicher ist, ob ihm Pflegegrad 1 zusteht, kann einen Pflegeantrag stellen“, sagt Nuray Aslan-Lechner, Beraterin der Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen (BeKo). „Zwar erhalten Menschen mit Pflegegrad 1 weder Pflegegeld, noch Pflegesachleistungen, doch sie haben Anspruch auf eine ganze Reihe von weiteren Angeboten zum Beispiel Pflegehilfsmittel, Zuschuss zur Wohnraumanpassung oder die Betreuungs- und Entlastungsleistungen“, so Aslan-Lechner.
Um eingestuft zu werden muss bei der Pflegekasse ein Pflegegrad beantragt werden. Anschließend erhält der Versicherte einen Termin für den Besuch eines Gutachters des Medizinischen Dienstes (MDS). Bei der Begutachtung geht es vor allem um die Selbständigkeit. Es wird geprüft, ob der Versicherte sich noch im Alltag versorgen und seinem Tagesablauf nachgehen kann. Der Gutachter erfasst auch weitere Bereiche beispielsweise wie mobil die Person ist, ob sie sich gut erinnert und in der Lage ist, Gespräche zu führen. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je selbständiger die Person ist, desto weniger Punkte werden angerechnet.
„Für viele Menschen ist ein Antrag auf Unterstützung bei der Pflegeversicherung kompliziert und undurchsichtig“, berichtet Aslan-Lechner. „Wir helfen dann bei der Antragstellung und geben Orientierung durch den „Pflegedschungel“.“
Laut einer aktuellen Umfrage des Sozialverband VdK Hessen-Thüringen zum Thema häusliche Pflege brauchen viele pflegende Angehörige mehr Unterstützung, und es fehlen Ihnen wichtige Informationen über Hilfsangebote. Dass es die Möglichkeit einer Reha für pflegende Angehörige gibt, wussten beispielsweise fast 60 % der Befragten nicht, den Entlastungsbetrag kannten über ein Drittel nicht.
„Jeder kann völlig unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen. Alles Weitere finden wir dann im gemeinsamen Gespräch heraus“, so Aslan-Lechner. „Für die Senior*innen und ihre Angehörigen eröffnen sich dann oftmals Möglichkeiten, die Sie vielleicht vorher gar nicht kannten oder in Betracht gezogen haben.“
Bei Fragen oder für weitere Informationen können sich Interessierte gerne bei der BeKo melden. Sie erreichen die BeKo Montag bis Freitag ab 8:30 Uhr unter 0641 – 9790090 oder per Mail seniorenberatung@beko-giessen.de. Die Beratung ist kostenlos. Die BeKo befindet sich in der Kleinen Mühlgasse 8 in Gießen und arbeitet eng mit dem Pflegestützpunkt zusammen, der sich in den gleichen Räumen befindet. Persönliche Beratungen in der BeKo können derzeit ausschließlich mit Termin und unter Einhaltung des Hygienekonzeptes vereinbart werden. Die offenen Sprechzeiten ohne Terminanmeldung finden nach wie vor nicht statt.
Die BeKo ist zentrale und erste Anlaufstelle für ältere und/oder kranke Menschen in Stadt und Landkreis Gießen. Pflegebedürftige, Hilfsbedürftige und ihre Angehörigen erhalten umfangreiche Informationen, Beratung und Hilfestellung zum Thema Alltagsbewältigung, zur wohnortnahen Versorgung und Betreuung sowie zur Inanspruchnahme von Leistungen.